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Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung (Exzedentendeckung) SPEZIAL mit Kraftfahrzeug Deckung

Mit unserer „Privathaftpflicht-Zusatzversicherung“ bieten wir Ihnen ein exklusives Spezialprodukt, das dort ansetzt, wo Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung aufhört.

Ein spezieller Deckungspunkt ist die Kraftfahrzeugdeckung.
Der Versicherungsschutz umfasst:
-Fahren mit Kraftfahrzeugen auf nicht öffentlichen Plätzen, ohne Rücksicht auf die Höchstgeschwindigkeit
-Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
-Krankenfahrstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen und Kinderfahrzeuge bis 20 km/h
-Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, ohne Führerscheinpflicht

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Erhöhung Ihrer Versicherungssumme auf € 50 Mio.
Jeweils pauschal für Personen, Sach- und Vermögensschäden (max. € 10 Mio. bei Personenschäden je geschädigter Person)
Ausfalldeckung inkl. Schadenersatzrechtsschutz
Die Ausfallsdeckung bietet Versicherungsschutz, wenn Sie durch Personen geschädigt werden, die selbst weder eine private Haftpflichtversicherung besitzen, noch den Schaden aus eigenen Mitteln bezahlen können (Selbst bei Vorsatz des Schädigers!) Erweiterte Vorsorge
Im Versicherungsfall gelten automatisch alle Risiken mitversichert, die durch einen österreichischen Versicherer (frei zugänglicher Privathaftpflicht-Tarif) eingeschlossen wären. Etwaige Deckungsnachteile gegenüber Mitbewerbern sind dadurch ausgeschlossen.
Weitreichende Deckungserweiterungen
Einschluss vieler Schadenfälle, die durch Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung nicht versichert sind.

Die Zusatz-Deckung ist ausschließlich als Zusatzvertrag zu einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung abschließbar und soll den bestehenden Versicherungsschutz ergänzen / erhöhen.

Jahresprämie € 149.-
€ 50.000.000 Versicherungssumme
jeweils pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
(max. EUR 10.000.000 bei Personenschäden je geschädigte Person)

 

FAQ:

 

Warum können Motorsportlern Kosten, aufgrund eines Unfalles entstehen obwohl jeder Teilnehmer (Fahrer) einen Haftungsverzicht unterschrieben hat.

Der Haftungsverzicht soll Ansprüche unter den Teilnehmern, Veranstalter, Grundstückseigentümern, usw.. regeln. Er kann aber nicht verhindern das ein Beteiliegter trotzdem eine Forderung durch einen Rechtsanwalt stellt oder Klage bei Gericht einbringt. Schon durch diese Forderung entstehen Verteidigungskosten die vorerst selbst zu bezahlen sind. Wenn es dann vor Gericht geht gibt es das Prozesskostenrisiko, dass sind die gesamten Kosten die im Falle des Unterliegens bezahlt werden müssten. 

Hier wird der Beschuldigte überlegen, ob er nicht doch den geforderten Betrag bezahlt oder zumindest einen Teil davon damit er sich weitere Kosten erspart.

Ob ein Haftungsausschluss gültig ist, besonders bei Personenschäden beurteilt das Gericht. Sehr oft sind diese komplett oder zum Teil ungültig und viele Beteiligte wie z.B. Zuschauer, Streckenposten, Sozialversicherung, usw... geben keinen Haftungsverzicht ab!

 

Dem Geschädigten/Kläger entstehen doch auch Kosten für die Klagseinbringung bzw. Rechtsanwaltsbriefe?

Viele Beteiligten z.B. Zuschauer entstehen keine Klagskosten, da sie meistens durch eine Rechtsschutzversicherung geschützt sind und diese die Kosten übernimmt. Andere Beteiligte wie z.B. die Sozialversicherungen müssen sich aufgrund diverser Gesetze am Verursacher regressieren. 
 

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, bezahlt diese meine Verteidigungskosten?

Nein, die Rechtsschutzversicherung bietet keine Abwehrdeckung. Weiters sind in jeder Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus Motorsport ausgeschlossen. Eine Abwehrdeckung und Übernahme der Verteidigungskosten bietet nur eine entsprechende Haftpflichtversicherungen.

 

Wenn ich gewinne erhalte ich alle Kosten ersetzt und muss nichts bezahlen.

Das ist richtig, allerdings sollte man sich den Ablauf in der Praxis vorstellen. Nicht jeder hält ein Gerichtsverfahren bis zum Schluss durch!

1) Erhalt der Forderung mittels Brief und Fristsetzung z.B. 25.000.-
2) Aufsuchen eines eigenen Rechtsanwaltes für eine Beratung und Beauftragung der Verteidigung (Hier entstehen erstmals Verteidigungskosten)
3) Rechtsanwalt erstellt Antwortbrief 
4) Gegenseite reicht Klage ein
5) Weitere Beratung beim eigenen Rechtsanwalt ob Klagsforderung bezahlt werden soll oder Klagebeantwortung erfolgen soll. (Weiter Verteidigungskosten und ev. Bezahlung der Forderung)
6) Erste Verhandlung vor Gericht. Einvernahme des Klägers, Beklagten. Terminvereinbarung für weitere Verhandlung, Lokalaugenschein, Beauftragung eines Sachverständigen, Zeugen, usw.. (Weitere Verteidigungskosten)

Danach erfolgen weitere Verhandlungen die immer wieder Kosten verursachen bis entweder ein Vergleich geschlossen wird oder der Richter ein Urteil fällt.
Danach gibt es noch die Möglichkeit der Berufung und ev. weitere Instanzen. Je nach dem wie viele Verhandlungen nötig sind, dauert so ein Prozess etwa 6 Monate oder auch mehrere Jahre.

Über dem ganzen schwebt immer das Prozesskostenrisiko. In diesem Fall von etwa 17.000.-


Wie schaut so ein Haftungsverzicht im Detail aus?

Bei den meisten Motorsportveranstaltungen und Vereinen muss ein Haftungverzicht unterschrieben werden. Darin steht meistens, dass man für vieles haftet und auf alle Ansprüche gegen jeden verzichtet!

Diesem Haftungsverzicht unterwerfen sich grundsätzlich nur die aktiven Teilnehmer der Veranstaltung also die Motorsportler die z.B. am Rennen teilnehmen. Mir ist nicht bekannt, dass Streckenposten einen Haftungsverzicht unterschreibt. Somit gibt zwar der Fahrer einen Haftungsverzicht gegenüber dem Streckenposten ab, umgekehrt aber nicht! Natürlich geben auch Zuschauer oder andere Personen/Institutionen keinen Haftungsverzicht ab.

Daher können mögliche Anspruchsteller in zwei Gruppen eingeteilt werden:

Haftungsverzicht unterschrieben Haftungsverzicht nicht unterschrieben
Teilnehmer (Fahrer)

Streckenposten

Punkterichter

Organisationsmitarbeiter

Betreuer der Fahrer

Zuschauer

Fremde Personen

Grundbesitzer

Veranstalter

Sozialversicherung

Arbeitgeber

 

Zusammengefasst kann daher gesagt werden, dass durch einen Haftungsverzicht alle Personen/Instutionen von Ansprüchen eines Teilnehmers (Fahrer) geschütz werden sollen auch der Teilnehmer (Fahrer) selbst von anderen Teilnehmer (Fahrer).

 

Warum soll ein Haftungsverzicht nicht gültig sein, immerhin hat der Teilnehmer (Fahrer) diesen auch unterschrieben.

Nicht jede schriftliche Vereinbarung ist gültig. Wenn eine Vereinbarung gegen ein gesetzliche Bedingungen verstößt ist diese nicht gültig. Dazu kommen noch viele andere Gründe wie der, dass sich so gut wie niemand das Kleingedruckte durchliest und einfach unterschreibt.

Meine Erkundigungen bei ausgewiesenen Schadensersatzexperten (Dr. Andreas Riedler) ergaben, dass es leicht sein kann das so ein Haftungsverzicht zur Gänze oder Teilen ungültig ist. So ist ein Haftungsverzicht für Personenschäden eher ungültig. Es kommt auch auf die Verfehlung und Ansicht des Gerichtes an, dieses entscheidet wie weit so ein Haftungsverzicht gültig ist oder nicht und daher der Teilnehmer vor Forderungen anderer Teilnehmer geschützt sind.

 

Welche Unfälle könnten passieren bei denen ein Motorsportler den Schaden ganz oder zu einem Teil bezahlen muss?

Übermotivierter Teilnehmer (Fahrer) nimmt sehr viel Risiko auf sich, wegen totaler körperlicher Erschöpfung belibt er am Gas "hängen" und das Motorrad springt in einen anderen Teilnehmer (Fahrer) der sich dadurch schwere Personenschäden und eine beschädigung des Motorrades zuzieht.

In der Startkurve verhacken sich zwei Teilnehmer (Fahrer), keiner kann mehr lenken, beide fahren in die Zuschauermenge und verletzen Zuschauer. Personen- und Sachsschäden sind die Folgen.

Teilnehmer (Fahrer) fühlt sich von einem anderen Teilnehmer (Fahrer) behindert und führt ein sehr hartes Überholmanöver durch bei dem der andere Teilnehmer (Fahrer) zu Sturz kommt und sich verletzt.

Ein Motorsportler lässt im Fahrerlager bzw. Parkplatz das Motorrad mit laufendem Motor stehen. Plötzlich rastet ohne fremde Einwirkung ein Gang ein und das Motorrad spring in ein anderes Fahrzeug/Person. Es entstehen Sach- und Personenschäden.

Ein Trialfahrer befährt eine Sektion dabei löst er einen Stein und dieser verletzt einen anderen Teilnehmer. Es entsteht ein Personenschaden.

Ein Motorsportler verursacht auf der Rennstrecke einen Unfall bei dem der andere Teilnehmer eine Querschnittlähmung davon trägt. Hier entstand ein sehr großer Personenschaden mit weitreichenden folgen. Die Sozialversicherung führte einen Regress durch, dabei verlor der Schädiger sein gesamtes Vermögen und befindet sich im Privatkonkurs.

 

Warum kann sich die Sozialversicherung regressieren?

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss sich die Sozialversicherung am Verursacher regressieren.

 

Wie hoch ist meine höchstmögliche Haftung für einen Schaden?

Unbegrenzt, dadurch kann es vorkommen, dass das ganze Vermögen (Ersparnisse, Haus, Auto,... ) verloren geht und sollte dass nicht ausreichen durch laufende Gehaltspfändung der Rest bezahlt wird.

 

Wer kann von einem Motorsportler der einen Unfall verursacht hat Schadensersatz verlangen?

Im Prinzip jeder, hier eine Auflistung der möglichen Geschädigten samt Schaden.

direkter Schaden
(Personen- und/oder Sachschaden) an

indirekter Schaden
(Vermögensschaden) an

anderen Teilnehmer (Fahrern)

Sachen

Streckenposten

Punkterichter

Organisationsmitarbeiter

Betreuer der Fahrer

Zuschauer

Fremde Personen

Grundbesitzer

Veranstalter

 

Sozialversicherung (bezahlt Krankenbehandlung, Reha, Rente)

Arbeitgeber (bezahlt Lohn)

 

Für welche Schäden hafte ich?

Sach- und Personenschäden, d.h. für die Behebung der Schäden, Aufwendungen die dadurch verursacht wurden z.B. bei einer Lähmung die lebenslange Pflege.
Weiters kommen noch die folgenden Positionen dazu wie Schmerzensgeld, Trauerschmerzensgeld für Angehörige, Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung, usw....

Manche Institutionen/Firmen können mittels gesetzlicher Regressmöglichkeit die eigenen Vermögensschäden einfordern. Wie z.B. die Sozialversicherung für die entstandenen Kosten oder der Arbeitgeber der zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist aber keine Arbeitsleistung wegen Krankenstand erhält.

  

Für weitere Auskünfte stehe wir Ihnen gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung!   

 

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